Definition Darlehen bestcredit24_01

Bei einem Darlehen überlässt der Darlehensgeber, in der Regel eine Bank oder eine Sparkasse, dem Darlehensnehmer für eine in der Regel vertraglich festgelegte Dauer Geld zur weiteren Nutzung. Ob der Darlehensnehmer, also der Empfänger des Geldes, über dieses frei verfügen darf oder das Geld zweckgebunden erhält, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und von Sinn und Zweck des Darlehens ab:
Bei einem Immobilienkredit wird üblicherweise der Erwerb einer Immobilie finanziert, bei der Bootsfinanzierung die Anschaffung einer Yacht, bei einem Kfz-Darlehen der Kauf eines Fahrzeuges usw. Alternativ gibt es auch Darlehen, die „blanko“ gewährt werden, d.h. ohne Zweckbindung und meistens auch ohne die Bestellung von Sicherheiten. In diesen Fällen kann der Darlehensnehmer mit dem Geld das anschaffen, was er benötigt bzw. möchte.

Bei Darlehen unter Angehörigen wird das Darlehen oft unentgeltlich vereinbart. Wird das Darlehen seitens eines Kreditinstituts gewährt, wird hierfür ein Entgelt vereinbart, der sogenannte Darlehenszins. Wann dieser vom Darlehensnehmer zu zahlen ist, kann unterschiedlich geregelt werden; oftmals hat der Darlehensnehmer monatlich gleichbleibende  Darlehensraten zu zahlen, die sowohl den Tilgungs- als auch den Zinsanteil beinhalten. In diesem Fall handelt es sich um ein sogenanntes Annuitätendarlehen.

Stadt Nacht Definition Darlehen bestcredit24_02

Qualität und Leistung für langjährigen Bootsspaß

Entscheidender Kostenindikator bei einem Darlehen ist der Effektivzinssatz. Dessen Berechnung kann im Einzelfall kompliziert sein; er ist jedoch in der Regel der Vergleichsmaßstab, möchten Darlehensnehmer unterschiedliche Darlehensangebote miteinander vergleichen. Bei Verbraucherdarlehen können hier die sogenannten „SECCIs“ hilfreich sein. 

Dabei handelt es sich um ein standardisiertes Informationsblatt, in dem die wesentlichen Vertragsinhalte zusammengefasst sind und welches die darlehensgebenden Banken und Sparkassen in gleicher optischer Form nutzen müssen.

Früher war es üblich, dass die Banken auch eine sogenannte „Bearbeitungsgebühr“ verlangten. Diese Praxis hat der Bundesgerichtshof mit seinen Urteilen vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) beendet: Danach können Banken und Sparkassen eine Bearbeitungsgebühr nicht wirksam in allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen (vgl.: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=666f46e9f49652419c45fe84a21e7d76&nr=68051&pos=1&anz=2 und http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=666f46e9f49652419c45fe84a21e7d76&nr=68177&pos=0&anz=2).

Für Darlehensverträge zwischen einer Bank/Sparkasse (oder einem sonstigen Unternehmen) und einem Verbraucher gibt es gesetzliche Sonderregelungen, die dem Verbraucherschutz dienen. Diese folgen europäischen Vorgaben und sind daher in den Ländern der Europäischen Union ähnlich.

Zur Besicherung eines Darlehens verlangt der Darlehensgeber oftmals Sicherheiten wie z. B. die Sicherungsübereignung des Finanzierungsobjekts. Bei Bootsfinanzierungen kann alternativ zugunsten der finanzierenden Bank ggf. eine Schiffshypothek eingetragen werden. Gängig bei den Sicherheitsmitteln sind auch Bürgschaften oder die Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen.

Die obigen Ausführungen stellen eine erste grobe Übersicht dar. Bei allen Punkten gibt es Feinheiten und Varianten; eine Finanzierung sollte daher immer maßgeschneidert sein. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter!

Frau und Mann im Hafen - Definition Darlehen bestcredit24_03