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Vorgehensweise beim Darlehen: Im Rahmen eines Darlehensvertrages verpflichtet sich der Darlehensgeber (das Kreditinstitut), das vereinbarte Darlehenskapital an den Darlehensnehmer (den Kunden) auszuzahlen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Darlehensnehmer, für eine bestimmte oder auch unbestimmte Laufzeit einen vertraglich vereinbarten Zinssatz zusätzlich zu dem zur Verfügung gestellten Darlehensbetrag an den Darlehensgeber zu zahlen.

Doch wie setzen sich diese Zinsen zusammen, nach welchen Konditionen werden sie ermittelt?

 
In den meisten Darlehensverträgen werden die Zinsen als Jahreszinssatz („per annum“) und in einer Prozentzahl ausgewiesen. Wie hoch dieser Zinssatz ist, hängt maßgeblich von folgenden Kriterien ab:
 

  • Welche Laufzeit hat der Darlehensvertrag?
  • Handelt es sich um ein Festzins- oder um ein variables Darlehen (dieses eventuell unter Vereinbarung von Ober- und/oder Untergrenzen)?
  • Wie kreditwürdig ist der Darlehensnehmer (was über die sog. Bonitätsprüfung seitens des Kreditinstituts ermittelt wird)?
  • Welche Sicherheiten erhält der Darlehensgeber?
  • Wie ist die aktuelle Situation auf dem Kapitalmarkt, und wie wird sich dieser zukünftig entwickeln?

Qualität und Leistung für langjährigen Bootsspaß

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Darüber hinaus fließen bei der Zinsermittlung bei Darlehen zumindest indirekt auch Überlegungen ein wie: Stehen dem Darlehensnehmer Sondertilgungsrechte zu, wenn ja, in welcher Höhe?
Daneben hat der Darlehensnehmer unter Umständen auch noch für Nebenkosten des Darlehens aufzukommen. Bei der Bootsfinanzierung können dies u.a. sein:

  • Ein Disagio, auch Damnum genannt; dies stellt einen Abschlag vom Nennwert dar. Ein Disagio gilt als vorausbezahlter Zins und senkt damit den vertraglich vereinbarten Zinssatz. Auf der anderen Seite reduziert sich der Darlehensbetrag wegen des Abschlags (Disagios).
  • Die Kosten für die Stellung der Sicherheit, deren Bewertung und deren Freigabe (bei der Eintragung einer Schiffshypothek z.B. die Kosten des Notars und des Schiffsregisters; die Begutachtung des zu finanzierenden Bootes)
  • Strukturierungskosten, wenn seitens der Bank im Hinblick auf die Stellung der Sicherheit ein erhöhter Aufwand betrieben werden muss (z. B. Sondervereinbarungen bei Eintragung des Schiffs in ein ausländisches Schiffsregister)
  • Bereitstellungszinsen
  • Restschuldversicherung
  • Kreditvermittlungskosten

 
Nicht alle der genannten Kosten sind in dem vertraglich vereinbarten Zinssatz (Effektivzins) beim Darlehen enthalten.
 
All diese Umstände werden von den Kreditinstituten unterschiedlich geprüft und fließen in die Darlehenskonditionen ein. Es lohnt sich daher, Finanzierungsanfragen bei unterschiedlichen Darlehensgebern zu stellen. Dabei sind wir gerne behilflich: Wir vereinen für Sie alles in einer Hand. Sprechen Sie uns an!