Das oben genannte Finanzierungsangebot entspricht den Repräsentatives Beispiel gemäß § 6a Abs. 4 PAngV:
Nettodarlehensbetrag von 55.000,00 €, Anzahlung: 16.500,-€, 84 monatl. Raten: 460,98€, Restrate: 7.700,-€, fester Sollzinssatz: 4,48 % p.a., effektiver Jahreszins: 4,57 %, Laufzeit gesamt: 84 Monate, Gesamtbetrag: 48.350,00 €.

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BOOTE FINANZIEREN
Was Sie beachten müssen
Die Yachtfinanzierung oder Bootsfinanzierung läuft ähnlich ab, wie die Finanzierung eines PKW: Der Interessent teilt der Bank den Kaufpreis, Details des zu erwerbenden Objekts sowie die angestrebte Laufzeit des Kredits mit.
Er erhält – unter Berücksichtigung seiner Bonität – von der Bank ein für ihn passendes Angebot.
Unterschiede gibt es im Hinblick auf die Formalitäten, die für die Erstellung eines Angebots durch die Bank zu erledigen sind.
So benötigen einige Banken von dem Kreditnehmer im Vorfeld eine sehr detaillierte Objektbeschreibung, da eine eigene Wertermittlung für das Boot durchgeführt wird. Hintergrund hierfür ist, dass diese Institute nicht den gesamten Kaufpreis für eine Bootsfinanzierung beleihen möchten, sondern nur einen Teilbetrag (i. d. R. bis zu 70% des Kaufpreises).
Des Weiteren benötigt die Bank Auskünfte zum Liegeplatz sowie aktuelle Fotos des Bootes.
Auf diesen sollte die Rumpfnummer zu erkennen sein. Auch ist erforderlich, dass (sofern bereits vorhanden) die Rechnung des Bootes vorgelegt und der ausliefernde Händler mitgeteilt werden. Darüber hinaus sind der Bank immer das sog. „Builder’s Certificate“ und ggf. vorhandene vorherige Rechnungen oder sog. „Bill of Sale“ vorzulegen. Letzteres ist notwendig, damit der Bank die – insbesondere bei Gebrauchtbooten wichtige – lückenlose Eigentumskette nachgewiesen werden kann. Diese Unterlagen können der Bank für eine Angebotserstellung in Kopie eingereicht werden. Bei Vertragsschluss sind diese jedoch im Original nachzureichen und verbleiben bis zum Auslaufen des Vertrags bei der Bank.Bei der Sicherung des Kreditbetrags gehen die Banken zwei Wege: Entweder über eine Sicherungsübereignung des finanzierten Bootes oder durch Eintragung einer Hypothek in das Schiffsregister. Die Frage, welches Sicherungsmittel eine Bank verwendet, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Eine Sicherungsübereignung kommt i. d. R. nur für Boote in Frage, die ein bestimmtes Finanzierungsvolumen nicht überschreiten (z. B. 100.000,00 €), die eine deutsche Flagge führen und deren Liegeplatz sich in Deutschland befindet. Für Yachtfinanzierungen, die vorstehende Kriterien nicht erfüllen, wird eine Hypothek i. H. d. Kreditbetrags (zzgl. Zinsen) zugunsten der Bank in das Schiffsregister eingetragen.
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Die Vorteile der Bootsfinanzierung
Sie möchten ein neues oder gebrauchtes Boot kaufen? Bei der Yachtfinanzierung brauchen Sie meistens nur ein Drittel des gesamten Kaufpreises des Bootes oder der Yacht aufzubringen.
Wir unterscheiden zwei Varianten der Bootsfinanzierungen. Zum einen die Bootsfinanzierung mit einer Sicherungsübereignung, zum anderen die Yachtfinanzierung mit Eintragung einer erstrangigen Schiffshypothek. Wir unterstützen Sie bei BEST-Credit24 dabei, welche Variante am besten geeignet ist. Rufen Sie uns einfach an! Oder füllen Sie gleich online den Kreditantrag aus!
Die Vorteile beim Yachtleasing
Neben der Yachtfinanzierung bietet sich für viele Bootsliebhaber das Yachtleasing an. Beim Boots-Leasing ist die Yacht weiterhin Eigentum der Leasinggesellschaft.
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