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Die Yachtfinanzierung läuft ähnlich ab wie die Finanzierung eines PKW: Der Interessent teilt der Bank den Kaufpreis, Details des zu erwerbenden Objekts sowie die angestrebte Laufzeit des Kredits mit und erhält – unter Berücksichtigung seiner Bonität – von der Bank ein für ihn passendes Angebot.

Unterschiede gibt es!

Unterschiede gibt es allerdings im Hinblick auf die Formalitäten, die der Kreditnehmer für die Erstellung einer Yachtfinanzierung bzw. eines Finanzierungsangebots erledigen muss. So benötigen einige Banken von dem Kreditnehmer bereits im Vorfeld eine sehr detaillierte Objektbeschreibung, da sie eine eigene Wertermittlung des Bootes durchführen. Der Grund hierfür ist, dass diese Institute nicht den gesamten Kaufpreis der Yacht finanzieren, sondern nur einen Teilbetrag (in der Regel bis zu 70% des Kaufpreises). Es kann zudem notwendig sein, dass der Bank ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen über den Wert der Yacht für die Yachtfinanzierung vorgelegt wird. In diesen Fällen entscheidet die Bank erst dann, wie hoch der von ihr finanzierte Betrag tatsächlich ist. Mitunter, insbesondere wenn es sich um gebrauchte Yachten älteren Baujahres oder weniger gebräuchliche Yachten handelt. Einige Institute für die Yachtfinanzierung handhaben es auch so, dass sie eigene bzw. von ihnen beauftragte Sachverständige den Wert des zu finanzierenden Yacht schätzen lassen.

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Notwendige Unterlagen für die optimale und schnelle Yachtfinanzierung

Des Weiteren benötigt die Bank Auskünfte zum Liegeplatz sowie aktuelle Fotos der Yacht. Wünschenswert ist, dass die Bank auf diesen die Rumpfnummer erkennen kann. Auch möchte die Bank die Rechnung der Yacht (sofern vorhanden) und den ausliefernden Händler mitgeteilt erhalten.
Darüber hinaus sind der Bank das sog. „Builders’s Certificate“ und ggf. vorhandene vorherige Rechnungen beziehungsweise sog. „Bill of Sale“ vorzulegen. Letzteres ist notwendig, damit die Bank die eine lückenlose Eigentumskette nachvollziehen kann. Besonders bei gebrauchten Yachten ist das wichtige. Für eine Angebotserstellung kann der Kreditnehmer die genannten Unterlagen der Bank zunächst in Kopie einreichen. Bei Vertragsschluss muss er sie jedoch im Original vorlegen. Diese verbleiben bis zum Auslaufen des Vertrages bei der Bank. Anschließend werden sie an den Kreditnehmer zurückgegeben.

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Qualität und Leistung für langjährigen Bootsspaß

Sicherungsübereignung für die Yachtfinanzierung

Bei der Sicherung des Kreditbetrags gehen die Banken üblicherweise zwei Wege: Entweder über eine Sicherungsübereignung der finanzierten Yacht. Oder durch die Eintragung einer Hypothek in das Schiffsregister. Die Frage, welches Sicherungsmittel eine Bank verwendet, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Eine Sicherungsübereignung kommt meistens nur für Boote in Frage, die ein bestimmtes Finanzierungsvolumen nicht überschreiten (z. B. 100.000,00 €), die eine deutsche Flagge führen und deren Liegeplatz sich in Deutschland befindet.

Der sichere Weg zur Yachtfinanzierung

Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, kann die Bank davon ausgehen, über eine für den ausgelegten Kreditbetrag gesicherte Rechtsposition zu verfügen, die ihr erlaubt, im Sicherungsfall ohne weiteres auf das Boot zugreifen zu können. Für alle anderen Finanzierungen wird das Boot mit einer Hypothek in Höhe des Kreditbetrags (zzgl. Zinsen) zugunsten der Bank belastet. Hier ist es natürlich erforderlich, dass das Boot zuvor in ein Schifffahrtsregister eingetragen wird. Wobei die Eintragung des Bootes und der Hypothek Hand-in-Hand gehen können. Für die Vornahme dieser Eintragungen ist es seitens des Kreditnehmers erforderlich, einen kundigen Notar zu beauftragen, der in Zusammenarbeit mit der Bank die notwendigen Formalitäten erledigt. Dessen Kosten sowie die Kosten für die Eintragungen sind in der Regel von dem Kreditnehmer zu tragen.
Hier finden Sie eine große Auswahl an Yachten.

Yachtfinanzierung - was Sie beachten müssen