Gebrauchte Yacht leasen

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Finanzierungs- Arten

Im Automobilsektor ist Leasing seit langem eine der gängigsten Finanzierungsarten. Auf dem Markt für Sportboote und Yachten kommt diese Form der Finanzierung erst in den letzten Jahren häufiger zum Einsatz. In den meisten Fällen werden neue Boote geleast, aber Sie können auch Ihre gebrauchte Yacht leasen.

Niedrigere monatliche Leasingraten für gebrauchte Yachten

Der wesentliche Vorteil, wenn Sie eine gebrauchte Yacht leasen, ergibt sich gegenüber der neuen Yacht aus dem niedrigeren Kaufpreis des Bootes. Dadurch sinkt automatisch die zu erbringende monatliche Leasingrate. Schonen Sie Ihr Budget, dafür kann das neue Gebrauchtboot eventuell größer ausfallen.

Dem gegenüber steht als Nachteil, dass Sie auf die Ausstattung eines Gebrauchtbootes nicht so großen Einfluss nehmen können wie beim Leasing einer neuen Yacht. Sie müssen auf dem Gebrauchtbootmarkt ein Angebot finden, dass Ihren Anforderungen genügt. Oft müssen Sie den einen oder anderen Kompromiss eingehen. Wenn Sie großen Wert auf das neuste Modell legen und konkrete Ausstattungswünsche haben, kommt eher eine neue Yacht in Frage.

Beim Leasing von Yachten gibt es eine Reihe von Unterschieden zum Auto-Leasing. Aber die grundsätzlichen Vorteile, wenn Sie eine gebrauchte Yacht leasen, sind denen bei Leasing eines PKW ähnlich.

  1. Fixe monatliche Raten bieten finanzielle Planungssicherheit

Im Leasingvertrag werden feste monatliche Raten über die gesamte Laufzeit vereinbart. Damit besteht Klarheit über die finanzielle Belastung.

Der Leasingnehmer kann seine finanzielle Planung darauf ausrichten, ohne dass es zu bösen Überraschungen kommt. Es gibt keine Probleme, die sich aus schwankenden Zinsen, unerwarteten Kündigungen von Krediten oder veränderter Bonität bei anderen Finanzierungsformen ergeben können. Die Leasingrate bleibt über die gesamte Laufzeit in gleicher Höhe bestehen.

 

  1. Individuell abgestimmte Laufzeiten sichern Ihre finanzielle Flexibilität

Die meisten Kunden, die eine gebrauchte Yacht leasen, entscheiden sich für Leasinglaufzeiten zwischen drei und fünf Jahren. Bei Bedarf können Sie aber auch kürzere oder längere Laufzeit verhandeln.

  1. Unvorhersehbare Risiken trägt die Leasinggesellschaft als Eigner

Dies ist einer der wesentlichen Vorteile des Leasings gegenüber der Finanzierung eines Bootskaufs. Teil des Leasingvertrages ist der bei Abschluss ermittelte Restwert der Yacht zum Vertragsende.

Auf diesen Restwert sind die Leasingraten berechnet. Kommt es zu unerwarteten Wertverlusten während der Laufzeit durch Marktveränderungen oder rechtlich veränderte Rahmenbedingungen, trägt dieses Risiko die Leasinggesellschaft als Eigner der Yacht.

 

  1. Keine Sorgen mit dem Verkauf der Yacht

Zum Vertragsende müssen sich Leasingnehmer keine Sorgen um den Verkauf des Bootes machen, wenn sie eine gebrauchte Yacht leasen. Zum Ablauftermin des Leasingvertrages geben Sie das Boot einfach an die Leasinggesellschaft zurück. Diese ist für den Verkauf oder die weitere Nutzung der Yacht zuständig.

  1. Sicherung Ihrer Liquidität

Wenn Sie eine gebrauchte Yacht leasen, zahlen Sie monatlich für deren Nutzung eine feste Rate. Sie müssen für die Begleichung des Kaufpreises nicht an Ihrer finanziellen Reserven. Diese bleiben Ihnen als flexible Liquidität oder für andere Investitionen erhalten.

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Frank Schüttler

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BEST-Credit24 Beratung - Hauptsitz in Erfurt

Auf diese Punkte sollten Sie achten

Neben den Vorteilen gibt es ein paar Punkte, über die Sie Klarheit haben sollten, wenn Sie eine gebrauchte Yacht leasen wollen. Die Yacht gehört nicht dem Leasingnehmer. Sie bleibt Eigentum der Leasinggesellschaft. Es kann eine Übernahme der Yacht zum Vertragsende als Option vereinbart werden.

Weist die Yacht bei Rückgabe Mängel auf, ist der Leasingnehmer unter Umständen verpflichtet, die Kosten der Beseitigung dieser Mängel zu tragen. Im Leasingvertrag sollten diese Mängel, die zu einer Haftung des Leasingnehmers führen, klar genannt und definiert sein.Ein Leasingvertrag ist in aller Regel nicht vor Vertragsablauf kündbar. Verändern sich die persönlichen Umstände des Leasingnehmers, bleibt er an die Zahlungsverpflichtungen aus dem Leasingvertrag gebunden. Eine Übernahme der Leasingverpflichtungen durch einen dritten ist unter Umständen möglich, oft jedoch mit Kosten verbunden.

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